Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

1.Der Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme bedarf dann nicht der betreuungsrechtlichen Genehmigung nach § 1904 II BGB, wenn der Betroffene einen entsprechenden eigenen Willen bereits in einer wirksamen Patientenverfügung (§1901a I BGB) niedergelegt hat und diese...
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