Keine Entschädigung für Opfer des Kundus-Angriffs

Die Opfer des Kundus-Angriffs haben gegen die Bundesrepublik Deutschland keinen Anspruch auf Schadenersatz. Die dahingehende Klage von Hinterbliebenen der Opfer wurde zurückgewiesen. Dem damaligen deutschen Oberst Georg Klein, der den verheerenden Angriff 2009 in...
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