Die Opfer des Kundus-Angriffs haben gegen die Bundesrepublik Deutschland keinen Anspruch auf Schadenersatz. Die dahingehende Klage von Hinterbliebenen der Opfer wurde zurückgewiesen. Dem damaligen deutschen Oberst Georg Klein, der den verheerenden Angriff 2009 in Afghanistan befohlen hatte, sei keine schuldhafte Verletzung von Amtspflichten vorzuwerfen. Das OLG bestätigte damit ein Urteil des Bonner Landgerichts. Bei der Bombardierung von zwei Tanklastwagen durch einen US-Kampfjet waren 2009 etwa 100 Menschen getötet worden, darunter viele Zivilisten. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen (OLG Köln,  Urt. v. 30.04.2015, Az.: 7 U 4/14).

Contact Form Powered By : XYZScripts.com