Umkleidezeit kann zur Arbeitszeit zählen

Die Umkleidezeit kann Teil der Arbeitszeit sein, wenn die Arbeitskleidung stark verschmutzt wird und auffällig ist. Danach kann der Mitarbeiter eines Müllheizkraftwerks verlangen, dass ihm die Zeiten als Arbeitszeit vergütet werden, die für das An- und Ausziehen der...
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