Die Stadt München muss aus Sicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wohl die Kosten für eine Luxus-Kita übernehmen. Die klagende Familie habe sich den Platz in einer teuren Krippe für den kleinen Sohn für 1.380 Euro im Monat selbst beschaffen müssen, „weil der Jugendhilfeträger nicht in die Puschen gekommen ist“, so das Gericht (VGH München, Urt. v. 21.07.2016).
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