Das im Sommer 2011 in Kraft getretene Spielhallengesetz Berlin, das Spielhallenbetreiber zahlreichen Restriktionen unterwirft, ist formell und materiell rechtmäßig. Dies meint das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und schließt eine Vorlage des Gesetzes an das Bundesverfassungsgericht aus. Damit sind drei Spielhallenbetreiber, die meinten, zahlreiche Bestimmungen des Gesetzes nicht beachten zu müssen, mit ihren Klagen vorerst gescheitert. Das OVG hat aber wegen grundsätzlicher Bedeutung der verfassungsrechtlichen Fragen die Revision gegen seine Urteile vom 11.06.2015 (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.06.2015, Az.: OVG 1 B 5.13, OVG 1 B 13.13 und OVG 1 B 23.14) zugelassen.

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