Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat Sonntagsarbeit bei Amazon in Leipzig am dritten und vierten Advent untersagt. Die Voraussetzungen für eine Bewilligung am 13. und 20.12.2015 lagen nicht vor. Damit setzte sich die Gewerkschaft ver.di mit ihrem Widerspruch gegen die Sonntagsarbeit durch. Zudem rief ver.di wieder zu Streiks im Weihnachtsgeschäft auf. Am 11.12.2015 beteiligten sich den Angaben zufolge rund 450 Beschäftigte (OVG Bautzen, Beschl. v. 11.12.2015, Az.: 3 B 369/15).

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