Ein Seniorenservice in Losheim-Niederlosheim, dem das Sozialministerium wegen unzureichender pflegerischer Versorgung der Bewohner den weiteren Betrieb unter Anordnung der sofortigen Vollziehung untersagt hatte, darf vorläufig weitergeführt werden. Es bestehe kein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Schließung, da die Wahlfreiheit der Bewohner in Bezug auf Pflegeleistungen nicht eingeschränkt sei (OVG Saarlouis, Beschl. v. 11.04..2016, Az.: 2 B 69/16).

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