Schießsportgemeinschaften, die von einem Bezirksverband als Mitglieder aufgenommen wurden, sind dadurch nicht automatisch Mitglieder des übergeordneten Landesverbandes, wenn die Aufnahme gegen die Satzung des Landesverbandes verstößt (OLG Celle, Urt. v. 20.06.2016, Az.: 20 U 37/15, nicht rechtskräftig)

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