In sechs Musterverfahren wurden Schadenersatzansprüche wegen altersdiskriminierender Besoldung den klagenden Beamten und Richtern  zugesprochen. Nach dem bis Dezember 2013 geltenden bremischen Besoldungsrecht erhöhte sich das Gehalt der Beamten und Richter mit steigendem Alter. Es wurde als Verstoß gegen das europarechtliche Verbot bewertet, jüngere Beamte und Richter wegen ihres Alters zu benachteiligen. Damit folgt das Gericht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts (VG Bremen, Urt. v. 25.08.2015).

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