Der R+V Versicherung wurde mit Urteil vom 15.06.2016 untersagt, bestimmte Klauseln zur Beitragsfreistellung, zur Kündigung und zum Stornoabzug in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen weiter zu verwenden oder sich auf diese zu berufen. Der Versicherer habe die Klauseln weiterhin in seinen Verträgen genutzt, obwohl der Bundesgerichtshof solche Klauseln bereits 2012 für unwirksam erklärt habe (OLG Frankfurt, Urt. v. 15.06.2016, Az.: 7 U 59/15).
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