Die Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich auf der Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist verfassungsgemäß. Die Verknüpfung der Zahlungspflicht des Rundfunkbeitrags mit dem Innehaben einer Wohnung sei unabhängig von den Nutzungsgewohnheiten und Nutzungsabsichten nicht zu beanstanden, stellte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Mannheim im Rahmen von drei Berufungsverfahren fest (VGH Mannheim, Az.: 2 S 312/15; 2 S 896/15; 2 S 2270/15).
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