Auch für jede Wohnung in einer genossenschaftlich organisierten sozial-ökologischen Modell-Wohnsiedlung ist ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Eine solche Wohnsiedlung ist keine vom Rundfunkbeitrag ausgenommene “Gemeinschaftsunterkunft”. Das seien nur Raumeinheiten in Betriebsstätten, die einem anerkannten öffentlich-rechtlichem Zweck dienen und nicht jedermann offen stehen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.05.2016, Az.: 2 S 1621/15, unanfechtbar, BeckRS 2016, 47832).

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