Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 10.02.2016 den Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt für den Bau der Ortsumgehung Naumburg für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Die Richter hielten die getroffene Abwägung für fehlerhaft (BVerwG, Urt. v. 10.02.2016, Az.: 9 A 1.15).

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