Vor der Änderung einer auf langjähriger Übung beruhenden Dienstzeitenregelung (hier: Rosenmontag) muss der Personalrat beteiligt werden. Gegen den Beschluss vom 21.01.2016 ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt worden (VG Berlin, Beschl. v. 21.01.2016, Az.: VG 62 K 19.15 PVL).
Personalrat vor Änderung langzeitig praktizierter Regelung der Dienstzeiten für Rosenmontag zu beteiligen
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