Die Anordnung des vollständigen Abrisses eines baurechtswidrig errichteten Neubaus in der Kollwitzstraße 42 am Prenzlauer Berg in Berlin ist rechtmäßig. Die Baubehörde sei grundsätzlich gehalten, den vollständigen Abriss einer die Abstandsflächen nicht einhaltenden Baulichkeit anzuordnen, so die Begründung (VG Berlin, Urt. v. 15.03.2016, Az.: VG 13 K 255.15).

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