Einem 23-Jährigen wurde zu Recht die Fahrerlaubnis entzogen und das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagt, nachdem er ein Kraftfahrzeug unter Drogen- und Alkoholeinfluss geführt hatte (VG Neustadt, Beschl. v. 30.05.2016, Az.: 3 L 382/16.NW).

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