Das Mietrecht regelt alles, was im Zusammenhang mit einem Mietverhältnis zu beachten ist. Jeder, der Vermieter oder Mieter war oder ist, weiß, welche Probleme in diesem Bereich auftreten können.
Ausgehend vom Abschluss eines Mietvertrages bis zu dessen Kündigung werden wir immer wieder mit Themen wie Mietmängeln, Ausbleiben von Mietzinszahlungen und Betriebskostenvorauszahlungen, Nachbarschaftsproblemen, Veränderung des Mietzinses, im Mietvertrag angegebener, abweichender tatsächlicher Wohnfläche, Betriebskostenabrechnungen etc. konfrontiert.
Dazu gehört natürlich auch Alles, was mit einem gewerblichen Mietverhältnis zu tun hat. Hier können vorbenannte Probleme naheliegend auch bestehen bzw. auftreten, aber auch ganz andere, spezifisch auf das Gewerberaummietrecht bezogene.
Bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit Mietverhältnissen von Wohn- bzw. Gewerberäumen stehen wir an der Seite unserer Mandantschaft und setzen deren Rechte durch.
Näheres auch unter „Interessante Entscheidungen“ unter den Unterpunkten „Allgemein“ und „Mietrecht“.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Waldinger