Auch Makler sind verpflichtet, die Pflichtangaben zum Energieverbrauch nach § 16 a der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu machen, wenn sie Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien schalten. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden und ein Urteil des Landgerichts Würzburg bestätigt, teilt die Deutschen Umwelthilfe (DUH) am 22.02.2016 mit (OLG Bamberg, Urt. v. 2.02.2016).
Makler müssen in Immobilienanzeigen Pflichtangaben zum Energieverbrauch machen
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