Das Land Baden-Württemberg muss einer ehemaligen Lehrerin der Albertville-Realschule in Winnenden ein erhöhtes Unfallruhegehalt und eine einmalige Unfallentschädigung in Höhe von 80.000 Euro zahlen. Die Frau hatte am Tag des Amoklaufs im März 2009 in der Schule unterrichtet. Das Gericht wertete die Belastung als einen qualifizierten Dienstunfall. Die Berufung wurde nicht zugelassen (VG Stuttgart, Urt. v. 14.04.2015, Az.: 12 K 2461/14).

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