Ein im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Kreis Düren) stehender Kriminalhauptkommissar hatte einen Anspruch darauf, dass ihm eine Nebentätigkeitsgenehmigung für die Mitwirkung an den beiden RTL-Produktionen „Familien im Brennpunkt“ und „Verdachtsfälle“ in der Zeit von März bis Dezember 2014 erteilt wird (OVG Münster, Beschl. v. 13.04.2016, Az.: 6 A 881/15).
Land durfte Kriminalhauptkommissar Mitwirkung an Fernsehproduktionen nicht untersagen
von admin | Apr. 14, 2016 | Allgemein, Verwaltungsrecht