Ein im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Kreis Düren) stehender Kriminalhauptkommissar hatte einen Anspruch darauf, dass ihm eine Nebentätigkeitsgenehmigung für die Mitwirkung an den beiden RTL-Produktionen “Familien im Brennpunkt” und “Verdachtsfälle” in der Zeit von März bis Dezember 2014 erteilt wird (OVG Münster, Beschl. v. 13.04.2016, Az.: 6 A 881/15).
Land durfte Kriminalhauptkommissar Mitwirkung an Fernsehproduktionen nicht untersagen
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