Dem Kostenerstattungsanspruch nach § 63 I SGB X steht nicht entgegen, dass der Rechtsanwalt des Widerspruchsführers zuvor an diesen keine Abrechnung übersandt hat, die den Anforderungen des § 10 RVG genügt. Diese Norm regelt allein das Innenverhältnis zwischen Mandanten und Rechtsanwalt, nicht aber das Außenverhältnis zu einem erstattungspflichtigen Dritten (BSG, Urt. v. 02.12.2014 – B 14 AS 60/13 R).
Kontakt
Rechtsanwalt Norbert Waldinger
Fischstraße 19a /
Ecke Lindenring
06618 Naumburg (Saale)
Telefon (nur anklicken und wir sind für Sie da!)
Telefax
03445 – 718818
Email
anwaelte@kanzlei-naumburg.de
*bis 2012
Bürozeiten
Montag
von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch
von 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag
von 08.00 – 17.00 Uhr
Freitag
von 09.00 – 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung!
Neueste Beiträge
- Witterungsbedingter Arbeitsausfall 20. November 2021
- Betriebsrisiko und Lockdown 4. November 2021
- Ablehnung Maskenpflicht Lehrer 4. November 2021
- Ordentliche Kündigung 6. März 2020
- Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten 21. Oktober 2019