Der Konsum der Kräutermischung “After Dark” rechtfertigt die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Überprüfung der Eignung zum Fahren sämtlicher Fahrzeuge. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt mit Eilbeschluss vom 21.01.2016 entschieden und ein Fahrradfahrverbot wegen Nichtbeibringung des geforderten Gutachtens nach summarischer Prüfung bestätigt (VG Neustadt, Beschl. v. 21.01.2016, Az.: 3 L 1112/15.NW).
Konsum der Kräutermischung “After Dark” rechtfertigt Fahrradfahrverbot bis Beibringung eines MPU-Gutachtens
von admin | Feb 1, 2016 | Allgemein, Verwaltungsrecht