Das OVG Lüneburg hat den Landkreis Diepholz verpflichtet, einem Nebenerwerbslandwirt einen planungsrechtlichen Bauvorbescheid für die Errichtung und den Betrieb einer Kleinwindenergieanlage zu erteilen. Es handele sich um ein Vorhaben, das trotz der Entfernung von 180 Metern vom Hof dem im Außenbereich privilegierten landwirtschaftlichen Betrieb des Klägers diene (OVG Lüneburg, Urt. v. 29.10.2015, Az.: 12 LC 73/15, nicht rechtskräftig).

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