Eltern können für ein Kind, das sich während eines mehrjährigen Studiums außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums aufhält, weiterhin Kindergeld beziehen, wenn das Kind einen Wohnsitz im Haushalt der Eltern beibehält  (BFH, Urt. v. 23.06.2015, Az.: III R 38/14).

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