Die Deutsche Post AG ist verpflichtet, die Lenk- und Ruhezeiten ihrer Fahrer zu dokumentieren, wenn sie mit ihren Fahrzeugen Sendungen im Rahmen des Universaldienstes zustellt und den Fahrzeugen zugleich Sendungen außerhalb des Universaldienstes beigeladen sind (VG Köln, Urt. v. 02.02.2016, Az.: 18 K 367/15).
Keine umfassende Befreiung von LKW-Dokumentationspflichten für Deutsche Post AG
von admin | Feb 2, 2016 | Allgemein, Verwaltungsrecht