Die Ehefrau eines türkischen Arbeitnehmers, die ein unbefristetes Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsrecht EWG-Türkei erworben hat, hat nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keinen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, wenn sie nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und auch nicht an einem Integrationskurs teilgenommen hat, in dem ihr Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland vermittelt wurden (BVerwG, Urt. v, 28.04.2015, Az.: 1 C 21.14).

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