Bei Zustellungen von Anwalt zu Anwalt gilt die berufsrechtliche Pflicht zur Mitwirkung gemäß § 14 BORA nicht (AnwGH NRW, Urt. v. 07.11.2014 – 2 AGH 9/14).
Keine Mitwirkungspflicht bei Zustellung von Anwalt zu Anwalt
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