Ein Feuerwehrbeamter aus Düsseldorf, der die Stadt auf Zahlung von etwa 8.500 Euro für Mehrarbeit verklagt hat, geht leer aus, weil er sich ursprünglich mit dieser Mehrarbeit im Rahmen einer 54-Stunden-Woche einverstanden erklärt hatte. Der Widerruf dieser Erklärung hätte jeweils zum Jahresende erfolgen können. Nach sechs Jahren ohne Widerruf rückwirkend mehr Geld zu verlangen sei treuwidrig, so das Gericht(VG Düsseldorf, Urt. v. 24.08.2015, Az.: 26 K 9607/13).
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