OLG Köln:
Die Anordnung der Testamentsvollstreckung kann vor Eintritt einer aufschiebenden Bedingung nicht im Grundbuch vermerkt werden (OLG Köln, Beschl. v. 03.11.2014 – 2 Wx 304/14).
Die Anordnung der Testamentsvollstreckung kann vor Eintritt einer aufschiebenden Bedingung nicht im Grundbuch vermerkt werden (OLG Köln, Beschl. v. 03.11.2014 – 2 Wx 304/14).