Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Wiesbaden verstößt die im Glücksspielstaatsvertrag festgelegte Höchstzahl von 20 zu erteilenden Sportwettenkonzessionen gegen EU-Recht. Es hat daher das für die Erteilung der Konzessionen in einem landeseinheitlichen Verfahren zuständige Land Hessen mit Urteil vom 15.04.2016 verpflichtet, einem bislang nicht berücksichtigten Bewerber eine Sportwettenkonzession zu erteilen, da dieser alle übrigen Anforderungen erfüllt habe (VG Wiesbaden, Urt. v. 15.04.2016, Az.: 5 K 1431/14.WI).

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