Das Landgericht Aachen hat einen HIV-positiven Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, der ungeschützten Sex mit seiner Lebensgefährtin gehabt hatte, ohne sie über seine Infektion zu informieren. Dabei war es zur Übertragung des Virus gekommen. Das Gericht bewertete das Geschehen «lediglich» als fahrlässige Körperverletzung. Die Deutsche Aids-Hilfe begrüßte die Entscheidung. Bisher seien der Bundesgerichtshof wie auch Instanzgerichte in solchen Fällen stets von Vorsatz ausgegangen oder hätten angenommen, die Angeklagten hätten die Infektion ihrer Partner «billigend in Kauf genommen», heißt es in einer Mitteilung vom 24.03.2015 (LG Aachen, Urt. v. 23.03.2015).
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