Es kommt immer wieder vor, dass aus Alten- und Pflegeheimen verschwundene, orientierungslose Personen gesucht werden. Heimbetreiber können für die Kosten der zur Hilfe bei der Suche nach einer derartigen Person herangezogenen (Freiwilligen) Feuerwehr nicht belastet werden (VG Gießen, Urt. v. 04.02.2015, Az.: 4 K 409/14.GI, nicht rechtskräftig).

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