Eine Handwerksinnung darf nicht durch Satzung die aus dem Bereich der Arbeitgeberverbände bekannte Mitgliedschaftsform einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) einführen (BVerwG, Urt. v. 23.03.2016, Az.: 10 C 23.14).
Handwerksinnungen dürfen keine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung einführen
Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein, Verwaltungsrecht und getaggt als Arbeitgeberverbände, BVerwG, Handwerksinnung, Mitgliedschaft, Mitgliedschaft ohne Tarifbindung, OT-Mitgliedschaft, Satzung. Fügen Sie den permalink zu Ihren Favoriten hinzu.