Der Landkreis Südwestpfalz hat einer Hundehalterin aus Eppenbrunn zu Recht die Haltung von mehr als zwei Huskys in einem allgemeinen Wohngebiet untersagt (VG Neustadt/WStr., Urt. v. 18.01.2016, Az.: 3 K 890/15.NW).

Contact Form Powered By : XYZScripts.com