Eine Witwe aus Franken darf den Leichnam ihres gestorbenen Ehemanns nicht mit chemischen Stoffen konservieren, um eine erst in vier Wochen geplante Trauerfeier in seiner Anwesenheit durchführen zu können (VG Ansbach, Beschl. v. 30.03.2016, Az.: AN 4 S 16.00522).

Contact Form Powered By : XYZScripts.com