An Sportbootsstegen dürfen mobile Hausboote nicht generell verboten werden. Für die Frage, ob das Landschaftsbild verschandelt werde, sei maßgeblich auf die Größe des Schiffes abzustellen. Stationäre Hausboote könnten an Sportbootsstegen hingegen generell untersagt werden (VG Berlin, Urt. v. 28.06.2016, Az.: VG 10 K 336.15).

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