Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei 149 und 179 Meter hohen Windkraftanlagen in Neuss-Hoisten ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren entschieden. Eine erhobene Schallimmissionsprognose habe zu hohe Werte für die nächtliche Belastung der Wohnung des Antragstellers ergeben (VG Düsseldorf, Beschl. v. 02.07.2015, Az.: 10 L 1295/15).

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