Ein Polizist darf an Fernsehproduktionen mitwirken, wenn das Ansehen der öffentlichen Verwaltung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die Mitarbeit in «Scripted-Reality»-Sendungen wie den RTL-Produktionen «Familien im Brennpunkt» und «Verdachtsfälle» schade zumindest so lange nicht dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung, wie der Kriminalhauptkommissar sachlich korrekte und auf seiner Erfahrung beruhende Ratschläge gebe, entschied das Gericht. Dem Beamten sei die Genehmigung für eine entsprechende Nebentätigkeit zu Unrecht verweigert worden (VG Aachen, Urt. v. 12.03.2015, Az.: 1 K 1032/14).

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