Wer ein Au-pair-Mädchen beschäftigt, muss für unvorhergesehene Kosten aufkommen, auch wenn er getäuscht wurde. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am 26.03.2015 dem Gastvater eines Au-pair-Mädchens aus Peru klargemacht. Der zog daraufhin seine Klage gegen die Stadt zurück. Die 19-Jährige war hochschwanger nach Deutschland eingereist und hatte kurz nach ihrer Ankunft ein Kind zur Welt gebracht. Die Peruanerin war mit ihrem Baby nach der Geburt elf Wochen von der Stadt untergebracht worden. Die Kosten von rund 2.400 Euro muss nun die Gastfamilie tragen (VG Düsseldorf, Az.: 8 K 8570/14).

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