Weil sie die Sicht auf die Reichsburg Cochem und die Burg Coraidelstein in Klotten beeinträchtigen würden, wurde zwei Windenergieanlagen die Genehmigung versagt. Die Burgen verlören ihre visuelle Anziehungskraft, wenn die Anlagen als technische Bauwerke neben sie träten, da letztere sich, vor allem bei drehenden Rotoren, als dominant darstellten (VG Koblenz, Urt. v. 14.07.2016, Az.: 4 K652/15.KO).
Für Windenergieanlagen wegen optischer Beeinträchtigung von Burgen Genehmigung verweigert
von admin | Aug 1, 2016 | Allgemein, Verwaltungsrecht