Steht der Konsum von Kokain aufgrund entsprechender Untersuchungen fest, kann bereits der einmalige Konsum zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Mit dieser Begründung hat das Gericht den auf Gewährung von Eilrechtsschutz gerichteten Antrag eines Fahrerlaubnisinhabers gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Fahrerlaubnisentziehung des Landkreises Trier-Saarburg abgelehnt (VG Trier, Beschl. v. 05.01.2016, Az.: 1 L 3706/15.TR).
Führerschein bereits nach einmaligem Kokainkonsum entziehbar
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