Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar grundsätzlich möglichen Punktereduzierung sind alle bereits begangenen Verkehrsverstöße relevant, auch wenn diese teilweise noch nicht rechtskräftig geahndet worden sind (sogenanntes Tattagprinzip). Das entschied das Verwaltungsgericht Trier und lehnte den Antrag eines von der Entziehung der Fahrerlaubnis Betroffenen auf Gewährung von Eilrechtsschutz ab (VG Trier, Beschl. v. 23.02.2016, Az.: 1 L 502/16.TR).
Freiwillige Teilnahme an Fahreignungsseminar schützt nicht unbedingt vor Fahrerlaubnis-Entziehung
von admin | Mrz 3, 2016 | Allgemein, Verwaltungsrecht