Die Stadt Künzelsau ist verpflichtet, auch den Besuch von Kindergärten freier Träger in ihre Förderpraxis, Künzelsauer Eltern freiwillige Zuschüsse für den Besuch von Kindergärten zu gewähren, einzubeziehen (VGH Mannheim, Urt. v. 23.02.2016, Az.: 12 S 638/15).
Förderpraxis der Stadt Künzelsau für Kindergärten gleichheitswidrig
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