Wurde mit einem Firmenfahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn um 41 Kilometer pro Stunde überschritten und wirkte der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mit, kann ihm für die Dauer von zwölf Monaten eine Fahrtenbuchauflage für seine gesamte Fahrzeugflotte von 31 Fahrzeugen auferlegt werden (VG Neustadt/Weinstr., Beschl. v. 22.01.2015, Az.: 3 L 22/15.NW).

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