Einem Fahrzeughalter kann die Führung eines Fahrtenbuchs auch dann auferlegt werden, wenn der Verkehrsverstoß von dem Beifahrer seines Fahrzeugs begangen wurde. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden (VG Mainz, Urt. v. 15.07.2015, Az.: 3 K 757/14.MZ). Das VG hat die Berufung zugelassen.
Fahrtenbuchauflage auch nach Verkehrsverstoß durch Beifahrer zulässig
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