Die Stadt Ludwigshafen hat einem 85 Jahre alten Bürger zu Unrecht die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem dieser sich geweigert hatte, ein ärztliches Gutachten über seine Fahrtauglichkeit beizubringen. Das Gutachten hatte die zuständige Stelle angefordert, weil der Betroffene ein Hörgerät trägt. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zulässig VG Neustadt, Beschl. v. 28.01.2016, Az.: 3 L 4/15).
Fahrerlaubnisentziehung kann nicht allein auf Tragen eines Hörgerätes gestützt werden
von admin | Feb 4, 2016 | Allgemein, Verwaltungsrecht