Nach dem Ende einer Beziehung müssen intime Fotos oder Videos gelöscht werden, wenn der Ex-Partner dies verlangt. Die Karlsruher Richter bestätigten damit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (ZUM 2015, 58) nach der Klage einer Frau aus dem Rhein-Lahn-Kreis gegen ihren früheren Liebhaber (BGH, Urt. v. 13.10.2015, Az.: VI ZR 271/14).

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