Der Streit um die Kündigung eines bei einem katholischen Krankenhaus beschäftigten Chefarztes, der nach seiner Scheidung ein zweites Mal standesamtlich geheiratet hatte, geht in die nächste Runde. Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung gebeten. Geklärt werden soll, ob die Kirchen nach Unionsrecht bei einem an Arbeitnehmer in leitender Stellung gerichteten Verlangen nach loyalem und aufrichtigem Verhalten zwischen Arbeitnehmern, die der Kirche angehören, und solchen, die einer anderen oder keiner Kirche angehören, unterscheiden dürfen (BAG, Beschl. v. 28.07.2016, Az.: 2 AZR 746/14 (A)).
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