Die Stadt Wuppertal durfte im Jahr 2014 für den bereits in den Jahren 1983/84 erfolgten Ausbau der Straße Am Walde in Wuppertal-Elberfeld keine Erschließungsbeiträge in Höhe von jeweils circa 3.500 Euro mehr erheben (VG Düsseldorf,  Urt. v. 04.07.2016, Az.: 12 K 6288/14 und 12 K 6462/14).

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